Biotoppflege
Bereits seit der Gründung des Landschaftspflegeverbandes im Jahr 1991 gehört die Pflege von naturschutzfachlich wertvollen Grünlandflächen zu unseren wichtigsten Aufgaben. Stand zu Beginn der Vereinstätigkeit die Offenhaltung der Landschaft im Vordergrund, geht es in heutiger Zeit in erster Linie darum, hochwertige Biotope zu pflegen und zu erhalten. Im Jahr 1998 wurden wir durch die damalige Landkreisverwaltung des Mittleren Erzgebirgskreises mit der eigenverantwortlichen Pflege der meisten Flächennaturdenkmale (FND) des Einzugsgebietes beauftragt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt pflegen wir u.a. 22 FND (geplant oder festgesetzt) und rund 21 ha Bergwiesen in FFH-Gebieten mit überaus wertvollem Arteninventar (Alpen-Weißzüngel, Knabenkräuter, Borstgras, Arnika usw.) sowie weitere wertvolle Biotopflächen mit Schutzstatus nach § 26 SächsNatSchGes. Die Arbeit auf diesen Flächen ist geprägt von einem hohen Anteil an Handarbeit, sie sind in der Fachkulisse größtenteils als Flächen mit hoher bis extrem hoher Erschwernis eingestuft.

Neues Brielmaier-Gerät erhöht Effizienz und Umweltfreundlichkeit in der Biotop- und Flächenpflege
Der Landschaftspflegeverband „Zschopau/Flöhatal“ e.V. hat sich einen Brielmaier-Motormäher angeschafft, finanziert durch das SMUL-Förderangebot A2 für Technik und Ausstattung. Zweck der Anschaffung ist es, Pflege- und Aufbauarbeiten an Biotopen effizienter, sicherer und umweltverträglicher zu gestalten.


- Das neue Gerät ermöglicht den Zugang zu steilen Hängen, feuchten Klüften oder dicht bewachsenen Bereichen, ohne empfindliche Randbereiche zu beschädigen.
- Höhere Sicherheit für Mitarbeitende durch weniger manuelles Heben und Tragen schwerer Materialien.
Wir bleiben mit der Nutzung des Brielmeier-Geräts auf dem Weg, Biotope ökologisch sinnvoll zu pflegen, Artenvielfalt zu fördern und die Arbeit unserer Fachkräfte sicherer und effizienter zu gestalten.

Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis“ konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
Dieser landwirtschaftliche Betrieb hat Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete – Ausgleichszulage – mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz erhalten.


